© 2011 Pension in Dresden Pieschen Grit Trompler  Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pension in Pieschen Torgauer Str. 36  in 01127 Dresden, Inhaberin Grit Trompler    1.Geltung der Bedingungen Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge die mit der Pension abgeschlossen werden. Sie können durch  im Einzelfalle ausgehandelte Bedingungen ergänzt werden. Diese hängen deutlich und allgemein sichtbar in der Pension aus und werden dem Gast  oder Auftraggeber bei Vereinbarung gesondert ausgehändigt.    2.Abschluss des Gastaufnahmevertrages  Maßgeblich ist die aus liegende Preisliste mit den aktuellen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im übrigen sind Leistungen und Tarife frei  bleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande  kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche  Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Pensionsübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und  zugesagt oder - falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war - bereitgestellt worden ist.    3.Reservierungen  Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, so sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend.  Nach Ablauf der Optionsfrist kann die Pension  ohne Rücksprache über die Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte  und seitens der Pension bestätigte Zimmer werden am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 12.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Die  Pension ist berechtigt reservierte Zimmer am Anreisetag nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreise  vereinbart wurde.    4.Preisänderungen Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens der Pension entsprechend den gültigen Preislisten geändert werden, wenn der  Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistungen mehr als 4 Monate beträgt.    5.Zahlungsbedingungen Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne Abzug in bar  zur Zahlung fällig. Kreditkarten und Schecks werden von der Pension Pieschen nicht akzeptiert. Die Zahlung findet ausschließlich in bar oder  nach Vorlage der Personalien und Prüfung der Liquidität der Vertragspartner gegen Rechnung statt. Zahlungsverzug mit einer Rechnung  berechtigt die Pension alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, dass die Pension die  Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Übersteigt der  Rechnungsbetrag 250,- € oder  hält sich der Gast länger als sechs Tage in der Pension auf, so ist die Pension berechtigt jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und  deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.  Wöchentliche Rechnungslegung bei Buchungen ab 7 Tage.    6.Vorauszahlung  Die Pension ist berechtigt von einem Gast, der nicht vor reserviert hat, Vorauszahlungen in Höhe des Übernachtungspreises bei Abschluss des  Gastaufnahmevertrages zu verlangen. Die Pension kann ohne jegliche Bestellannahme jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen  oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweise Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen und  zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.    7.Stornierungen, Stornogebühren  In Fällen von Stornierungen der Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von der Pension angebotenen Leistungen  werden die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen, seitens der Pension aber angebotenen vertraglichen Leistungen  (insbesondere für die Logis der Gäste, die Miete, für Funktionsräume und/oder die Bewirtung) zu nachstehenden Pauschalen durch die Pension  dem Gast berechnet:    Stornierung zwischen einschließlich 30. und einschließlich 15. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 30% der bestellten/reservierten Leistungen    Stornierung zwischen einschließlich 14. und einschließlich 08. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 60% der bestellten/reservierten Leistungen    Stornierung zwischen einschließlich 07. und einschließlich 03. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 80% der bestellten/reservierten Leistungen    Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen oder Nichtinanspruchnahme der jeweiligen Leistungen:  Berechnung von 100% der bestellten/reservierten Leistungen.    Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes  storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen, oder wenn der Gast ohne  ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.    8.Haftung  Für die Haftung der Pension Pieschen gelten §§701-703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist  ausgeschlossen, es sei denn der Schaden wurde von der Pension Pieschen, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich  oder grob fahrlässig verursacht.     9.Rücktritt durch die Pension  a.)    Die Pension kann nicht einseitig von den geschlossenen Vertrag zurücktreten. Ausnahme sind höhere Gewalt oder Streik.  Zu höherer Gewalt zählen Schäden an den Lebenswichtigen Versorgungseinrichtungen wie Heizung und Sanitäranlagen sowie Schäden am  Bauwerk der Pension welche nicht von den Betreibern der Pension hervorgerufen wurden. Im Havariefall kann die Pension einseitig von  Abgeschlossenen Beherbergungsverträgen zurück treten ohne Ersatzkosten zu erstatten.    10.Sonstige Bestimmungen  a.)    Diebstahl- Raub durch unbeteiligte 3. oder außen stehende Personen. Da die Gäste der Pension Pieschen mit Übergabe der Zimmerschlüssel  auch über einen Schlüssel der Außentüren verfügen. Übernimmt die Pension Pieschen keinerlei Haftung zu Diebstahl oder Vandalismus, wenn die  Außentür von den Gästen nicht ordnungsgemäß geschlossen wurde. Die Außentüren sind vom Gast durch die Übergabe der Schlüsselgewalt der  Pension Pieschen immer und zu jeden Zeitpunkt geschlossen zu halten. Im Falle der Fahrlässigen oder vorsätzlichen Zuwiderhandlung zur  Schließverordnung der Außentüren kann der Gast für den der Pension entstandenen Schaden zur Verantwortung gezogen werden. Schäden  welche an der Einrichtung oder an Ausstattungsgegenständen der Pension durch den Gast oder Mieter verursacht werden, müssen durch den  Gast oder Mieter den Inhaber der Pension gemeldet werden. Die Kosten zur Instandsetzung trägt der Gast oder Mieter. Ausgenommen sind  Verschleiß oder allgemeine Reparaturen an Einrichtung oder Ausrüstungsgegenständen für welche die Pension zuständig ist.    b.)    Die von der Pension ausgehändigten Schlüssel dürfen nicht an unbeteiligte Dritte oder fremde Personen abgegeben werden.    c.)    Der Verlust der ausgehändigten Zimmerschlüssel führt automatisch zum Austausch des Schlosses der Zimmer – sowie der Außentür. Der  entstandene Schaden wird dem Verursacher in vollem Umfang berechnet. Der Austausch der Schließanlagen wirft erhebliche Kosten auf, da alle  Schlüssel zur Schließanlage erneuert werden müssen.    d.)    Gegenstände oder Sachen, welche Eigentum des Gastes sind und im PKW auf den Parkplatz der Pension oder außerhalb vom Pensionsgebäude  verbleiben. Sind nicht durch die allgemeinen Bestimmungen der AGB von der Pension  ersetzbar und es besteht keine Haftung der Pension  Pieschen. Für alle Privatgegenstände Sachen wie Dinge, welche der Gast außerhalb der verschließbaren Gästezimmer, das heißt auf Fluren,  Treppenhäusern im PKW, sowie in der Ferienwohnung im Wohnzimmer oder Flur zurück lässt, übernimmt die Pension keine Haftung.    e.)    Einfahrt ins Grundstück zu den Parkflächen:  Die Einfahrt in das Grundstück der Pension in Pieschen, Torgauer Str. 36 zählt nicht zu den vom Gast beanspruchten Parkstellplätzen oder zur  Pension Pieschen gehörenden Grundstück. Für die gesamte Einfahrt ins Grundstück bis einschließlich der vorderen Hälfte des Innenhofes auf  dem Gelände der Torgauer Str. 36 gilt allgemeines Wegerecht bzw. die Haftpflicht des Eigentümers des Objektes Torgauer Str. 36. Die  Parkstellflächen der Pension sind eindeutig und unmissverständlich, durch einen anderen Straßenbelag ausgeführt, in Rasengittersteinen von den  übrigen Flächen, welche mit Granitpflaster gepflastert sind, erkennbar. Darüber hinaus sind die Parkflächen als Parkboxen mit Pflanzkübeln  markiert.    f.)      Jedem Gast ist die AGB einschließlich zugehöriger Preislisten sowie Design und    Ausstattung (durch Diashow) auf unserer Homepage zu gängig bzw. wird bei in Bezugnahme der Apartments zusammen mit der Karte des Hauses  ausgehändigt.    g.)    Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Pension Pieschen und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik  Deutschland.    h.)    Die Außenanlage des Objektes der Pension in Pieschen ist Videoüberwacht.    i.)      Außer den Richtlinien des deutschen Gesetzgebers gilt in jeden Falle nur vorliegende AGB des Betreibers der Pension in Dresden Pieschen,  Torgauer Str. 36. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige  Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder der Lücke  tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wären, wenn sie die  Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.    j.)      Gerichtsstand für die Pension in Pieschen ist das Amtsgericht Dresden.    AGB Hausordnung: a.) Duschen und WC: Benutzen Sie in den Duschen und WC's keinesfalls Glasflaschen       und geben Sie nichts in den Ausguss was nicht hinein gehört. Verstopfungen sorgen        für Einschränkungen im Gästebetrieb.    b.) Private elektrische Geräte: Die Benutzung von eigenen elektrischen Geräten in den       Räumen der Pension Pieschen bedarf der Zustimmung der Inhaberin.     c.) Hauseigene elektrische Geräte: Alle hauseigenen elektrischen Geräte in der Pension       Pieschen sind durch einen separaten Netzschalter vom Stromnetz getrennt und       bleiben nicht im "Stand by" Modus stehen. Aus Sicherheitsgründen werden die       Netzschalter abgeschaltet und die Geräte vom Netz getrennt.    d.) Feuer und offenes Licht: Feuer und offenes Licht sind in allen Räumen der       Pension Pieschen strickt untersagt.  e.) Nichtrauchereinrichtung: Im Interesse der Gesundheit unserer Gäste und Mieter ist       das Rauchen in allen Räumen der Pension Pieschen untersagt. Für die Raucher sind       gesonderte Raucherinsel eingerichtet.  Verstöße gegen das Rauchverbot ziehen eine zusätzliche Grundreinigung der betreffenden Räume nach sich und werden dem Verursacher mit  Zusatzkosten in Höhe von 60,00 € berechnet.        Herzlich Willkommen in der Pension in Dresden Pieschen